Kanzlei-Philosophie

Uns ist seit Gründung der Kanzlei im Jahre 1968 in Kerpen – Horrem immer wichtig gewesen, das übertragene Mandat in absolutem Vertrauen für den Auftraggeber zu führen. Dazu gehört auf seiner Seite die völlige Offenlegung aller Sachverhalte für die zu bearbeitende der Angelegenheit; auf unserer Seite die absolute Verschwiegenheit und der Einsatz unseres gesamten Könnens und Wissens, völlig unabhängig von der Höhe der Gegenstandswerte.

Es ist unabdingbar, dass wir bei der Bearbeitung unser gesamtes juristisches Wissen und die vorhandene jahrzehntelange Erfahrung einsetzen einschließlich dessen, was wir im Rahmen regelmäßiger, das Jahr über durchgeführter Fortbildungen aktualisiert haben.

In den zur Verfügung gestellten Beratungsschatz gehört auf Seiten von Rechtsanwalt Riko H. Bloeß auch seine jahrzehntelange Erfahrung in wirtschaftlichen Dingen als ehemaligem Aufsichtsrat und sodann Aufsichtsratsvorsitzenden der Raiffeisenbank in Kerpen – Horrem, heute agierend unter dem Namen Volksbank Erft.

Unser Rat an den Mandanten wird vorausschauend ausfallen, um auch eine künftige rechtliche und / oder tatsächlich nachteilige Situation zu verhindern und zu helfen, aufgetretene Probleme im Interesse des Auftraggebers zu lösen.

Dabei sehen wir uns als “Übersetzer” der Gesetzessprache in eine allgemein verständliche Sprache an.

Um unseren Pflichten im Mandat wirksam und verständlich nachkommen zu können, besteht unsere erste und vornehmste Aufgabe in der ausführlichen Ermittlung des Sachverhaltes. Deshalb erfolgt eine Beratungstätigkeit mit Verbindlichkeit ausschließlich im geschützten Raum unserer Kanzlei und nicht am Telefon oder im Internet.

Unser Streben nach Qualität in der Rechtsberatung und Fallbearbeitung ermöglicht uns, die jeweils ausreichende und notwendige Zeit für eine Beratung in den Kanzleiräumen, gegebenenfalls bei der Mandantschaft vor Ort oder bei Ortsterminen, am Ort des Geschehens, zur Verfügung zu stellen.

Die jeweils von uns als selbstverständlich vorausgesetzte Fortbildung erfolgt nicht nur auf Seiten der durch Zusatzprüfungen erworbenen Fachanwaltschaften im Arbeits-, Familien- und Verkehrsrecht, sondern über das hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Maß hinaus auch bei allen weitere Tätigkeitsschwerpunkte, wie unter anderem im Immobilien- und Mietrecht.

Unser hohes Maß an Zuverlässigkeit ist uns bescheinigt worden durch Jahrzehnte alte Kooperationsverträgen mit diversen Rechtsschutzversicherern, mit einigen seit den frühen Jahren der damals noch jungen Anwaltskanzlei.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt
Stefan R. Bloeß
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Rechtsanwalt
Rolf Selb
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin
Nikola Derenbach
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt
Riko H. Bloeß
Anwalt für Familien- und Erbrecht