Allgemeines Vertragsrecht

Wirtschaftliche Beziehungen zwischen Mitmenschen und Firmen werden im deutschen Rechtsraum auf der Grundlage von vertraglichen Regelungen häufig ausgestaltet und gelenkt.

Der Abschluss solcher Verträge über das Internet nimmt immer größeren Raum im täglichen Geschäftsverkehr ein, sowohl zwischen Firmen, als auch zwischen Firmen und Privatpersonen.

Wo diese als Verbraucher auftreten, existiert an vielen Stellen im Gesetz ein besonderer Schutz des Verbrauchers, um zu verhindern, dass er sich aufgrund von verlockend klingenden Angeboten vorschnell zu Vertragsabschlüssen hinreißen lässt.

Im Geschäftsleben gilt es sehr häufig allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für den Geschäftsherrn zu formulieren, für den Kunden zu beachten. Dies findet statt nicht nur im kaufmännischen Verkehr, sondern auch zwischen Bauunternehmer und Bauherren, bis hin in die vielen Geschäfte des täglichen Lebens.

Deshalb ist es sehr wichtig, sowohl im Geschäftsleben, als auch im Privatleben anwaltlich überprüfen zu lassen, wie Angebote oder Allgemeine Geschäftsbedingungen formuliert und ob sie wirksam sind.

Wiederholt genutzte Mietverträge sind ebenfalls als solche Geschäftsbedingungen anzusehen, die häufig sehr viele Klauseln enthalten, die nicht immer den gesetzlichen und von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen entsprechen.

In Kaufverträgen und Bauverträgen stellt sich häufig die Frage nach der Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses.

Bei der Erhebung von Ansprüchen stellt sich die Frage, ob sie durch inzwischen eingetretenen Zeitablauf, eine Verjährung, in der Geltendmachung ausgeschlossen sind.

Wie steht es um die Möglichkeit des Widerrufes von abgegebenen Vertragserklärungen? Ist gerade bei im Internet abgeschlossenen Verträgen auf dieses Widerrufsrecht ausreichend deutlich hingewiesen worden?

Durch vorbeugende Vertragsberatung versuchen wir als Anwälte, später häufiger auftretende Nachteile für den Betroffenen zu vermeiden oder zu vermindern.

Ein erheblicher Beratungsbedarf besteht insbesondere beim Verkauf/Kauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen.

Die anwaltliche Hilfe vor der geleisteten Unterschrift vermeidet häufig späteren Ärger, falls im Nachhinein Beanstandungen erfolgen sollten.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt
Stefan R. Bloeß
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin
Nikola Derenbach
Fachanwältin für Familienrecht
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Anwalt für Familien- und Erbrecht