Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnisse werden in der heutigen Zeit fast ausschließlich durch den Abschluß eines schriftlichen Arbeitsvertrages begründet. Aber auch in der Vergangenheit formlos begründete Arbeitsverhältnisse sind natürlich wirksam und unterliegen den entsprechenden gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen.
Die Bestimmungen des Arbeitsrechts sind vielfältig. Neben den zahlreichen Einzelgesetzen sind insbesondere die geltenden Tarifverträge zu beachten und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.
So sind schon beim Abschluß eines Arbeitsvertrages die Weichen für das künftige Beschäftigungsverhältnis gestellt. Fragen nach der festgeschriebenen betrieblichen Tätigkeit sind ebenso zu beachten wie Kündigungsfristen, Urlaub und Gehalt.
Häufig gestellte Fragen von Arbeitnehmern sind daher:
- Bis wann kann mir der Arbeitgeber im Rahmen einer Probezeit kündigen?
- Welche Arten der Kündigung gibt es?
- Wie werden die Fristen berechnet?
- Wieviel Urlaub steht mir nach Gesetz oder Tarif eigentlich zu?
- Was habe ich zu tun, wenn ich krank bin?
- Kann mir der Arbeitgeber während der Krankheit überhaupt kündigen?
- Werde ich für meine Arbeit eigentlich angemessen entlohnt?
- Habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Aber auch die Vertretung von Arbeitgebern, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, bei der Begründung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen ist enorm wichtig.
Arbeitgeber verwenden meist für alle Arbeitnehmer den gleichen Vertragsvordruck, der oftmals schon mehrere Jahre alt ist und sich den Änderungen der Gesetzeslage und der Rechtssrechung nicht angepasst hat. So können Nachteile entstehen, die sich dann auf alle Arbeitnehmer erstrecken.
Die Vertretung vor dem Arbeitsgericht erscheint heute in der Regel für den Arbeitgeber unerläßlich, da insbesondere bei schlechter wirtschaftlicher Konjunktur von dem Ausgang eines Rechtsstreites für das Unternehmen sehr viel abhängen kann.
Aufgrund seiner besonderen fachlichen Qualifikation sind Sie daher mit allen Ihren Fragen bei RA Stefan R. Bloeß in besten Händen. Vermeiden Sie daher Streit mit Ihrem Arbeitgeber/Arbeitnehmer; lassen Sie sich rechtzeitig vorher bei uns beraten.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt
Stefan R. Bloeß
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
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