Strafrecht
Die Bearbeitung von strafrechtlichen Angelegenheiten erfordert auf Seiten des Beschuldigten eine möglichst frühe Kontaktaufnahme zu dem Anwalt, der die Verteidigung übernehmen soll. Dieses sollte möglichst vor jeglicher Äußerung des Mandanten zur Sache gegenüber den Strafverfolgungsbehörden geschehen.
Die Kanzlei bietet in solchen Fällen als Ansprechpartner an Rechtsanwalt Stefan R. Bloeß und Frau Rechtsanwältin Nikola Derenbach.
Aufgrund seiner Fortbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet Rechtsanwalt Stefan R. Bloeß die dort erworbene Qualifikation und das dort beworbene Wissen zur Verteidigung im Strafrechtsfällen und Vorwürfen von Ordnungswidrigkeiten in besonderem Maße dort an, wo diese mit dem Verkehrsrecht im Zusammenhang stehen.
Häufig geht es dabei um die fahrlässige Körperverletzung, die Nötigung, die Alkohol- oder Drogenfahrt, oder den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (illegale städtische Autorennen).
Der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit erstreckt sich von Geschwindigkeitsüberschreitungen, über technische Mängel am KfZ, bis zu Rotlicht – Verstößen.
Hier hilft die fachspezifische Ausbildung von Rechtsanwalt Stefan R. Bloeß
Ein besonderes Anliegen ist auch die Vertretung Jugendlicher im Jugendstrafrecht vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht. Sowohl Rechtsanwalt Stefan R. Bloeß, als auch Rechtsanwältin Derenbach haben durch über Jahre ausgeführte Strafverteidigungen umfangreiche Erfahrungen erworben und dabei in vielen Fällen mit der zuständigen Richterschaft und Staatsanwaltschaft vorteilhafte Lösungen für die betroffenen Mandanten erarbeitet.
Sie werden regelmäßig von den Gerichten zu Pflichtverteidigungen beigeordnet, weil auch dabei der reiche Erfahrungssatz der zu verteidigenden Person nach der Einschätzung der Gerichte zu Gute kommt.
Ein besonderes Anliegen ist uns auch die Vertretung Jugendlicher im Jugendstrafrecht vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht beim Amtsgericht. Hier hat sich insbesondere Frau Rechtsanwältin Derenbach bei zahlreichen Strafverteidigungen und einen großen Erfahrungsschatz angeeignet und wird immer wieder durch das Amtsgericht als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt
Stefan R. Bloeß
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
02273 68888-0
info@bloess.net