Rechtsanwalt

Rolf Selb

Fachanwalt für Arbeitsrecht

…studierte in Konstanz am Bodensee Rechtswissenschaften und absolvierte ein Auslandssemester an der Universidad de Jaén in Spanien.

Im Jahre 2011 absolvierte er das 1. Juristische Staatsexamen und begann sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Landgericht Wuppertal.

Ende 2013 bestand er auch das 2. Juristische Staatsexamen und begann 2014 seine Arbeitstätigkeit in den Diensten der Bundesagentur für Arbeit.
Während der Zeit im öffentlichen Dienst begann Rechtsanwalt Rolf Selb eine Tätigkeit als Dozent für das öffentliche Recht und leitete für die Bezirksregierung Köln Referendarsarbeitsgemeinschaften.

Im Oktober 2016 wurde Rechtsanwalt Rolf Selb von der Rechtsanwaltskammer Köln als Rechtsanwalt zugelassen und war von 2016 bis 2019 bei der Kanzlei Bloeß als angestellter Rechtsanwalt tätig.

Seit 2020 ist Rechtsanwalt Selb zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Stefan R. Bloeß Mitinhaber der Rechtsanwaltskanzlei Bloeß GbR.

Im Jahr 2020 hat Rechtsanwalt Selb den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bonn absolviert und zusätzlich wurde ihm 2020 von der Rechtsanwaltskammer Köln der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.

Rechtsanwalt Selb berät und vertritt Unternehmen, Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte und MitarbeiterInnen im Arbeitsrecht, hier schwerpunktmäßig im kirchlichen Arbeitsrecht (Anwendungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas „AVR“, MAVO, MVG.EKD, TVöD). Dies geht von der Vertragsprüfung, der Durchsetzung der Rechte der Mitarbeiter, Begleitung zu Terminen im Rahmen der sogenannten „BEM-Verfahren“, Schlichtungsterminen bei den Diözesanen Schlichtungsstellen, Vorbereitung und Ausspruch von Abmahnungen, Kündigungen und das Führen von Verfahren vor den Arbeitsgerichten.

Zusätzlich vertritt Rechtsanwalt Selb private und gewerbliche Mieter und Vermieter in allen Belangen des Miet-, Immobilien-, und Wohnungseigentumsrechts. Sei es der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, der Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz „WEG“, Problemen mit Verwaltungen und Miteigentümern, Fragen der Mängelbeseitigung, Gestaltung von Verträgen, bis hin zu Kündigungen und der Durchführung und Abwehr von Räumungsklagen und Zwangsvollstreckungen.

Weitere Schwerpunkte liegen im Reiserecht, Strafrecht, Transportrecht, Verkehrsrecht und Werkvertragsrecht.

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