Unsere Kanzlei

Bereits 1968 gründete Rechtsanwalt Riko H. Bloeß die Anwaltskanzlei in Kerpen – Horrem. Sein besonderes Anliegen bestand und besteht noch heute in einer aktuellen und damit kompetenten rechtlichen Beratung der Bevölkerung in Kerpen und Umgebung, dieses in einer jedermann verständlichen Weise. Die Bedürfnisse des Mandanten stehen stets im Vordergrund bei der anwaltlichen Beratung, wenn nötig auch losgelöst von festen Sprechzeiten, in Ausnahmefällen auch beim Mandanten selbst. Die Kanzlei war eher zivilrechtlich ausgerichtet, deckte jedoch darüber hinaus sämtliche rechtlichen Ebenen ab. 1971 wurde der Sitz der Kanzlei nach Kerpen – Sindorf verlegt, wo sie noch heute – in der dritten Betriebsstätte – besteht.

Im Jahre 1996 trat Rechtsanwalt Stefan R. Bloeß in die Kanzlei ein, nachdem er einige Jahre in einem Bundesverband mittelständischer Handwerksbetriebe sich um die dortigen rechtlichen Belange gekümmert hatte. Schwerpunkt seiner Tätigkeit war und ist das Arbeitsrecht. Folgerichtig schloss sich im Februar 2001 die Spezialisierung an durch die Zusatzprüfung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit besteht auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, sowohl bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, als auch bei Ordnungswidrigkeiten oder Strafsachen. Auch dort erwarb er nach zusätzlicher Schulung und Prüfung im November 2005 die Qualifizierung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Im Oktober 2006 begann Frau Rechtsanwältin Nicola Derenbach ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin für die Kanzlei, nachdem sie zuvor bereits als Praktikantin und Assessorin im Team tätig war. Sie ist im Angestelltenverhältnis für unsere Kanzlei tätig.

Ihr Schwerpunkt liegt im Zivilrecht, insbesondere Familienrecht. Im Jahre 2007 schloss sie die Zusatzausbildung mit der Prüfung zur Fachanwältin für Familienrecht ab und betätigt sich auf diesem Rechtsgebiet seit dem schwerpunktmäßig.

Die Beschäftigung mit Problemen von Jugendlichen im Familienrecht führte zur Erfüllung weitergehender Aufgaben bei der Strafverteidigung im Jugendstrafrecht.

Im Oktober 2016 wurde das anwaltliche Angebot der Kanzlei ergänzt durch den Eintritt von Rechtsanwalt Rolf Selb. Seit 2020 führt dieser den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist insbesondere im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts bei der rechtlichen Vertretung von kirchlichen Einrichtungen oder Mitarbeitervertretungen tätig.

Ein weiterer Schwerpunkte von Rechtsanwalt Rolf Selb findet sich im Miet- und Immobilienrecht, dort hat er bereits die theoretischen Fachkenntnisse zum Fachanwalt für Miet-/ und WEG Recht erworben, so dass mit einer weiteren Fachanwaltsqualifikation alsbald zu rechnen ist.

Rechtsanwalt Rolf Selb ist Mitgesellschafter der Kanzlei neben Rechtsanwalt Stefan R. Bloeß.

Nach wie vor unterstützt wird das Team durch Rechtsanwalt Riko H. Bloeß, der nunmehr auf über 50 Jahre Berufstätigkeit und zugleich Berufserfahrung zurückblickt.

Er sieht sich auch als „Senior“ der Kanzleiphilosophie weiterhin verpflichtet. Aufgrund seines riesigen Erfahrungsschatzes steht er noch für erbrechtliche Beratungen zur Verfügung, insbesondere im privaten Bereich, so bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen oder deren Auslegung. Im weitern hilft er Ihnen gerne bei der Erstellung von Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt
Stefan R. Bloeß
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Rechtsanwalt
Rolf Selb
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin
Nikola Derenbach
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt
Riko H. Bloeß
Anwalt für Familien- und Erbrecht