Erbrecht

Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte haben die Bedeutung des Erbrechts in unserer heutigen Zeit in zunehmendem Maße erkannt und stellen daher sowohl dem, der über eine Erbeinsetzung seiner Nachkommen nachdenkt, als auch dem Erben selbst umfangreiche Erfahrungen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.

Dem Erblasser werden Formulierungshilfen angeboten, mit denen er in die Lage versetzt wird, seinen letzten Willen auch so auszudrücken, dass er eindeutig verstanden wird und daher auch konsequent einmal umgesetzt werden kann. Bei letztwilligen Verfügungen, sei es in handschriftlichen Testamenten oder in der Vorbereitung von notariellen Erbverträgen steht insbesondere der über Jahrzehnte angesammelt Erfahrungsschatz von Rechtsanwalt Riko H. Bloeß zur Verfügung.

Auf Seiten der Erben geht es darum, Streitigkeiten mit den Miterben untereinander zu vermeiden, Ansprüche aus Testamenten, Vermächtnissen oder auch Pflichtteilsansprüche bei einem Ausschluss vom Erbe zu erkennen und durchzusetzen.

Rechtsanwalt Riko H. Bloeß bietet in diesen Fällen fallspezifische Lösungen an.

Dabei geht es nicht nur um die Durchsetzung testamentarisch festgelegter Ansprüche.

Häufig stellen sich Fragen im Zusammenhang mit einer angemessenen Vergütung eines Miterben, der allein die Pflege des Erblassers unter Zurückstellung seines Berufs durchgeführt hat.

Auch im Bereich des Erbrechts sind von Bedeutung, Informationsrechte und Pflichten zur ausführlichen Information über den Nachlass und seine Bewertung. Wer von mehreren Miterben den Nachlass allein in Besitz genommen hat, ist an dieser Stelle zu besonderer Dokumentation zwecks Erteilung späterer Nachweise verpflichtet. Auch hier erhalten Sie fachkompetente Hilfe und Beratung

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt
Riko H. Bloeß

Anwalt für Familien- und Erbrecht
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