Reiserecht / Flugverspätungen
Im Zeitalter des Internet sind die bösen Überraschungen am Urlaubsort seltener geworden. Bewerbungen im Internet ermöglichen dem Reisenden bereits bei der Buchung einen Eindruck vom Urlaubsziel und der Unterkunft zu erhalten, so dass sorgsam dort bereits gefiltert und ausgesucht werden kann.
Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die schönste Zeit des Jahres nicht so verbracht werden kann, wie es das Internet versprochen hat oder wie man sie sich vorgestellt hat. Dann gilt es, unmittelbar nach der Rückkehr sofort die richtigen Schritte einzuleiten, gegebenenfalls sollte bereits schon vor Ort im Urlaub der Kontakt zur Anwaltskanzlei aufgenommen werden, um den hohen formellen Hürden des Reiserechts bei Reisemängeln fachgerecht zu entsprechen.
Häufig stellen sich aus diesem Bereich die folgenden Fragen:
- Wird die Rechtsstellung des Reisenden erheblich dadurch geschwächt, dass der Reiseleiter vor Ort den Reisenden anbietet, mit der schriftlichen Aufnahme und Bestätigung gerügter Mängel bis zum Abreisetag zuwarten?
- Reicht es aus, Mängel der Unterbringung des Reisenden dem Hotelpersonal gegenüber zu rügen?
- Kann der Veranstalter mit Erfolg zu Hause berechtigte Rügen des Reisekunden zurückweisen, wenn dieser seine Beanstandungen lediglich am Urlaubsort gegenüber der örtlichen Reiseleitung schriftlich niedergelegt und eine Kopie davon nach Deutschland dem Veranstalter geschickt hat?
Aus vielen verschiedenen Gründen kommt es aber häufig schon bei Beginn der Reise oder beim Rückflug zu erheblichen Flugverspätungen. Auch hier können wir Ihre Rechte wahren, denn die Rechte von Flugreisenden sind in der sogenannten Fluggastrechte – Verordnung der Europäischen Union verankert. In dieser EU-Verordnung 261/2004 ist festgehalten, welche Leistungen Fluggesellschaften gegenüber ihren Passagieren erbringen müssen, wenn es zu einer Flugverspätung bei Starts von oder Landungen auf Europäischen Flughäfen kommt. Neben Versorgungsleistungen, die kostenlose Getränke, wie aber auch Unterkünften, können Fluggäste von den Airlines unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigungszahlung verlangen.
Diese kann je nach Zielflughafen mehrere hundert Euro betragen.
Unsere kompetente Hilfe bietet Ihnen auch in diesem Bereich eine erfolgreiche Rechtsvertretung.