Miet-, Wohneigentums- und Immobilienrecht
Durch immer mehr ergänzende Vorschriften hat der Gesetzgeber das Mietrecht ausgestaltet; der 8. Senat des Bundesgerichtshofes ist zurzeit zuständig, dieses Recht auf bestimmte Fallgestaltungen letztinstanzlich anzuwenden.
Die Fülle der Entscheidungen führt sowohl für Vermieter, als auch Mieter zu wachsender Unübersichtlichkeit.
Hinzu kommen auch vom BGH abweichende Auffassungen der für den Ort der Mietwohnung oder der Eigentumswohnung zuständigen Amtsgerichte.
Rechtsanwalt Riko H. Bloeß ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Seit vielen Jahren verfolgt er den Gesetzesgang und die daraus resultierende Rechtsprechung. Das ermöglicht ihm, den Vermietern und Mietern von Wohnungen und auch Gewerbeimmobilien einen sicheren Rechtsrat an die Hand zu geben; in gleicher Weise den Wohnungseigentümern und Verwalter solcher Wohnungseigentumsgemeinschaften( WEG).
Rechtsanwalt Rolf Selb wird in diesem Bereich in die Fußstapfen von Rechtsanwalt Bloeß treten und strebt in diesem Bereich die Zulassung zur Fachanwaltschaft an. Somit ist er unterstützend tätig und führt fort in die Zukunft der Kanzlei.