Rechtsanwalt

Stefan R. Bloeß

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

…begann mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Würzburg.

Dort absolvierte er auch seine Referendariatszeit u.a. am Oberlandesgericht in Bamberg. Schon während dieser Zeit war er ständig für einen Würzburger Rechtsanwalt tätig.

Im Anschluss an das zweite Staatsexamen hatte Rechtsanwalt Stefan R. Bloeß die Möglichkeit, in einer Rechtsanwaltskanzlei in Kalifornien für sechs Monate tätig zu sein. Es folgte sodann eine Anstellung als Assessor in einem Berufsverband mittelständischer Handwerksbetriebe in Bonn.

Nach dem Wechsel in die Selbständigkeit im Oktober 1996 und dem Beitritt in die Kanzlei spezialisierte sich Rechtsanwalt Stefan R. Bloeß auf das Arbeitsrecht. Im Frühjahr 2001 erhielt er von der Rechtsanwaltskammer Köln die Erlaubnis, neben seiner allgemeinen Bezeichnung als Rechtsanwalt auch die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

In einem halbjährigen Seminar bei der Deutschen Anwaltsakademie mit Leistungsnachweisen und anschließender Prüfung hat Rechtsanwalt Stefan R. Bloeß besondere Fachkenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts erworben.

Da seit dem Eintritt in die Kanzlei von RA Stefan R. Bloeß im Schwerpunkt auch die verkehrsrechtlichen Mandate bearbeitet worden sind, folgte dann im Jahre 2005 folgerichtig die Zusatzqualifikation zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Nach der Absolvierung der geforderten Leistungsnachweise, dem Nachweis der entsprechenden Erfahrung durch die Vorlage von mindestens 100 bearbeiteten Angelegenheiten und bestandener Prüfung erlaubte der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln Herrn RA Stefan R. Bloeß am 14.11.2005 den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.

Die weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen im allgemeinen Vertragsrecht, wie dem Miet-, Reise- und Kaufrecht und dem Strafrecht.

RA Stefan R. Bloeß ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Kontakt

Stefan R. Bloeß
 02273 68888-0
info@bloess.net

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