Rechtsanwalt
Riko H. Bloeß
Anwalt für Familien- und Erbrecht
…blickt nunmehr auf eine 48 jährige erfolgreiche Tätigkeit in der anwaltlichen Beratung zurück, die die Sparten des Zivilrechts, Strafrechts und des Sozialrechts umfasste.
Bei der dadurch erlangten Erfahrung half auch eine jahrzehntelange Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Bank, wirtschaftliche Zusammenhänge besser zu erfassen und zu analysieren. Durch Mandate aus kleineren und Mittelbetrieben sind ihm die Problemstellungen der Wirtschaft geläufig, wie auch die Notwendigkeit, bei der Lösung von Rechtsangelegenheiten nicht die wirtschaftliche Komponente zu vernachlässigen.
Durch seine vermehrte Praxiserfahrung und dauernde, spezielle Fortbildungen konnte Rechtsanwalt Riko H. Bloeß seinen Kenntnisstand vor allem in Ehesachen, Unterhaltsfragen und Vermögensauseinandersetzungen erheblich vertiefen. Damit hängt eng die erbrechtliche Beratung zusammen.
RA Riko Bloeß ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein.