Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

In einer, immer älter werdenden Gesellschaft spielt die Vorsorge für das Alter eine große Rolle. Jeder Mensch sollte daher bei klarem Verstand bereits eine Regelung getroffen haben, was mit ihm im Krankheitsfalle oder dann im Alter geschehen soll, wenn er nicht mehr in der Lage sein sollte, über sich selbst frei zu bestimmen.

Die Anwälte der Kanzlei empfehlen und helfen bei der Formulierung einer sogenannten Patientenverfügung, die Regelungen dazu trifft, welche Behandlungen z.B. ein Arzt für den Fall, dass der Patient keine Entscheidung aufgrund von Krankheit dazu treffen kann, an ihm durchführen darf, wem der Arzt Auskunft über den Gesundheitszustand des Patienten geben darf, ob und welche lebenserhaltenden Maßnahmen im Falle von schwersten Erkrankungen gewünscht oder nicht gewünscht sind.

Die Patientenverfügung ist zwar nicht immer für den Arzt 100-prozentig verbindlich, gibt ihm aber durchaus eine Richtschnur, um eine dem Gesundheitszustand angemessene und würdevolle Behandlung des Patienten, möglichst in seinem Sinne, durchführen zu können.

Die Vorsorgevollmacht ist im Leben wichtig, wenn der betroffene Mensch nicht mehr in der Lage ist, für sich, seinen Aufenthalt, seinen Unterhalt, sein Vermögen Entscheidungen zu treffen oder zu formulieren.

In solchen Fällen sieht das Gesetz die Bestellung eines Berufsbetreuers durch die Gerichte vor, in der Regel einer dem Betroffenen fremden Person.

Um dieses zu verhindern, ermöglicht die Erteilung einer Vorsorgevollmacht, eine Person mit der Vertretung zu beauftragen, die der Vollmachtgeber persönlich kennt und der er persönlich vertraut und insbesondere zutraut, für ihn einmal in einem solchen Fall die richtige und vorteilhafte Entscheidung zu treffen.

Die Rechtsanwälte in der Anwaltskanzlei sehen es als ihre Aufgabe an, möglichst jedem Mandanten die Erstellung einer Vorsorgevollmacht zu empfehlen und bei der Formulierung und ihrer Ausarbeitung behilflich zu sein, weil wir alle nicht in unsere Zukunft schauen können, gleichwohl Wert darauf legen, im Ernstfall nicht von einer uns unbekannten und uns auch nicht kennenden fremden Person betreut zu werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Erteilung einer Vorsorgevollmacht, wenn Immobilienvermögen vorhanden ist. Obgleich eine solche Vollmacht in notarieller Form erteilt werden muss, bedarf es häufig der Beratung in der Vorbereitung dessen auf der Grundlage des reichen Erfahrungsschatzes, aus bearbeiteten, vergleichbaren Fällen durch die Anwälte der Kanzlei, bevor der Text dann in die Hände des Notars zur Beurkundung gegeben wird.

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Rechtsanwalt
Riko H. Bloeß

Anwalt für Familien- und Erbrecht
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