Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsrecht umfasst zunächst die professionelle Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. In diesem Bereich berät sie Rechtsanwalt Stefan R. Bloeß als Fachanwalt für Verkehrsrecht umfassend und kompetent, damit alle Ihnen zustehende Ansprüche durch die gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem schuldlosen Verkehrsunfall reguliert werden.

Die anwaltliche Beratung ist unbedingt notwendig:
  • im Abgrenzungsbereich Reparaturschaden oder Totalschaden
  • bei der Frage, ob der Geschädigte lieber Nutzungsausfall oder einen Mietwagen wählt
  • bei der Frage der Kürzungsmöglichkeiten bei UPE Aufschlägen und Verbringungskosten sowie zur Höhe der Stundenlöhne
  • bei fiktiver Abrechnung
  • bei der Berechnung und Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen

Da die Haftpflichtversicherer immer häufiger dazu übergehen, mit einem eigenen Schadensmanagement dem Geschädigten die Abwicklung des Verkehrsunfallschadens abzunehmen, kann das schon nicht zum Vorteil des Geschädigten gereichen.

Nutzen Sie daher die Möglichkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die bei schuldlosen Verkehrsunfällen im Inland auch keine Kostentragungspflicht nach sich zieht.

Unsere langjährige Partnerschaft mit Sachverständigenbüros, Fachwerkstätten und Mietwagenfirmen führt für Sie als Geschädigte zu einer sicheren und umfangreichen Regulierung, mit welcher alle ihre Rechte gewahrt werden.

Neben der Regulierung von Unfallschäden spielt im Verkehrsrecht das Ordnungswidrigkeitenrecht mit Bußgeldern eine große Rolle.

Bußgelder werden heute von den Städten und Gemeinden gerade im verkehrsrechtlichen Bereich vielfältig vergeben.

Ob beispielsweise
  • Geschwindigkeitsüberschreitung,
  • Abstandsverstoß, Nutzung des Mobiltelefon zu im Betrieb des Kfz
  • Oder der klassische Rotlichtverstoß,

Bei allen diesen Themen ist die anwaltliche Hilfe eines Fachmannes dringend notwendig, da sich aus der Ordnungswidrigkeit heraus im Nachhinein bei der Fahrerlaubnis einschneidende Konsequenzen ergeben können, wie die Nachschulung wegen zu hoher Punktezahl in Flensburg oder sogar die MPU.

Insbesondere nach der Umgestaltung des Punktekataloges in Flensburg ist die fachgerechte anwaltliche Beratung immer wichtiger.

Schließlich umfasst das Verkehrsrecht auch die Strafverfahren im Verkehrsrecht, wie
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Beleidigung
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Fahren unter Einfluss von Drogen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren trotz Fahrverbot
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr.

Auch hier erhalten Sie durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht, RA Stefan R. Bloeß eine fachlich fundierte Verteidigung und Beratung.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt
Stefan R. Bloeß

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
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