Familienrecht

Den in einer Ehe auftretenden Problemen der Ehegatten untereinander, aber auch denjenigen zwischen den Eltern und Kindern stellen sich in erster Linie Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Nikola Derenbach, sodann aber auch Rechtsanwalt Riko H. Bloeß.

Thema sind die Ehescheidung, bestehende Unterhaltsansprüche für Erwachsene und Kinder, Fragen des Gewaltschutzes zwischen den Ehegatten, ferner Umgangs- und Sorgerechtsfragen bezüglich der gemeinsamen oder auch nichtehelichen Kinder.

Die Trennung der Ehegatten, die einmal zu einer Scheidung einer Ehe führen kann, verursacht die Notwendigkeit, das finanzielle Auskommen der Getrenntlebenden zu bestimmen und zu sichern.

In diesem Zusammenhang bedarf es der Ermittlung der einzelnen Einkommen und Vermögen und Errechnung von ermittelten und bestehenden Unterhaltsansprüchen.

Im Zusammenhang mit der Scheidung der Ehe sind die wechselseitigen Ansprüche abzuklären und umzusetzen, soweit es um die Teilung von Hausrat und ehelichem Vermögen geht. Dabei ist häufig auch eine wirtschaftlich verträgliche Beratung – so unter anderem bei der Verwertung oder Teilung von Immobilienvermögen – notwendig und durch die Kanzlei angeboten.

Für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung interessieren bestehende nacheheliche Unterhaltsansprüche.

Fragen stellen sich, wie in der Ehe aufgenommene Schulden, von wem in welchem Umfang zurückgeführt werden können und müssen. In diesem Zusammenhang taucht auch die Frage nach der Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens auf.

Unterhaltsansprüche betreffen den jeweiligen Menschen in seinem Alter und seinen Bedürfnissen und unterliegen daher wechselnden Situationen und einer unterschiedlichen Höhe. Es geht dabei somit auch um die Abänderung getroffener früherer Unterhaltsvereinbarungen.

Im Kindschaftsrecht geht es aber nicht nur um die notwendigen finanziellen Mittel zum Unterhalt der Kinder, sondern auch um die Frage, wie die elterliche Sorge für den Fall der Scheidung der Ehe der Eltern geregelt werden soll und wie erreicht werden kann, dass ein möglichst umfangreicher Umgang des Elternteils mit dem Kind für die Zukunft durchgeführt werden kann, der nicht täglich mit dem Kind zusammen lebt.

Frau Rechtsanwältin Derenbach ist seit 2010 als Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei tätig und besitzt spezifische Fachkenntnisse im Bereich des Familienrechts, die regelmäßig durch den Besuch von Fortbildungsseminaren aufgefrischt und erweitert werden.

Rechtsanwalt Riko H. Bloeß hat sich über die gesamte Dauer seiner anwaltlichen Tätigkeit der familienrechtlichen Beratung auf allen Gebieten gewidmet, insbesondere auch dort, wo wirtschaftliche Zusammenhänge zu beachten sind. In Vergangenheit, wie auch aktuell frischt er seine Kenntnisse durch Teilnahme an Fortbildungen und Informationen auf, die er als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein regelmäßig erhält

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